Genehmigungsverfahren & Behördenmanagement
Bundesweite Begleitung von der Konzeption der Antragsunterlagen bis zur rechtssicheren Erteilung Ihrer Genehmigung.
Genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG
Die Anforderungen an – nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – genehmigungspflichtige Anlagen werden immer höher. Wir begleiten Sie bundesweit auf dem Weg von der Konzeption der Antragsunterlagen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.
Wir unterstützen Sie umfassend bei:
- ✔ Beantragung von Neugenehmigungen nach §4 BImSchG
- ✔ Wesentlichen und unwesentlichen Änderungen nach den §§15 und 16 BImSchG
Auflagen- & BerichtsmanagementBei neuen oder bereits erteilten Genehmigungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen sowie der Erfüllung von neuen, aus der IE-Richtlinie entstehenden Verpflichtungen. Zudem übernehmen wir alle gesetzlichen Berichtspflichten wie die Erstellung von Jahresberichten nach §31 BImSchG, von Emissionserklärungen und PRTR-Emissionsberichten. |
Kombination mit BetriebsbeauftragtenEin erfolgreiches Genehmigungsverfahren greift nahtlos in den späteren Realbetrieb über. Um Sie hier optimal und rechtssicher zu entlasten, bieten wir Ihnen die direkte Verzahnung mit unseren Fachbeauftragten an.
✔ Darüber hinaus übernehmen wir die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz oder des Störfallbeauftragten.
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Weitere Genehmigungsverfahren
Auch bei anderen Genehmigungsverfahren für Anlagen unterhalb der Kapazitätsgrenzen der 4. BImSchV (wie beispielsweise Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen etc.) unterstützen wir Sie gerne kompetent und zielgerichtet.