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Genehmigungen

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Genehmigungspflichtige Anlagen nach BImSchG

Die Anforderungen an – nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – genehmigungspflichtige Anlagen werden immer höher. Wir begleiten Sie bundesweit auf dem Weg von der Konzeption der Antragsunterlagen bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigungen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei:

  • Beantragung von Neugenehmigungen nach §4 BImSchG
  • Wesentlichen und unwesentlichen Änderungen nach den §§15 und 16 BImSchG

Auflagen- & Berichtsmanagement

Bei neuen oder bereits erteilten Genehmigungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen sowie der Erfüllung von neuen, aus der IE-Richtlinie entstehenden Verpflichtungen.

Zudem übernehmen wir alle gesetzlichen Berichtspflichten wie die Erstellung von Jahresberichten nach §31 BImSchG, von Emissionserklärungen und PRTR-Emissionsberichten.

Kombination mit Betriebsbeauftragten

Ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren greift nahtlos in den späteren Realbetrieb über. Um Sie hier optimal und rechtssicher zu entlasten, bieten wir Ihnen die direkte Verzahnung mit unseren Fachbeauftragten an.

Darüber hinaus übernehmen wir die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz oder des Störfallbeauftragten.

Weitere Genehmigungsverfahren

Auch bei anderen Genehmigungsverfahren für Anlagen unterhalb der Kapazitätsgrenzen der 4. BImSchV (wie beispielsweise Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen etc.) unterstützen wir Sie gerne kompetent und zielgerichtet.

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